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Das erste Reinheitsgebot für Bier.

Das Jahr 1998 bescherte dem Städtchen Weißensee bei Sömmerda eine kleine Sensation. Im Archiv fand sich eine Wirtshausverordnung aus dem Jahr 1434, aus der hervorgeht: Das älteste Reinheitsgebot für Bier stammt aus Thüringen. Die Statuta thaberna schrieb unter Strafandrohung vor, dass zum Brauen nur „hophin, malcz und wasser“ verwendet werden dürfen. Bis dahin hatten die bayerischen Bierbrauer die Erfindung des ältesten Lebensmittelgesetzes der Welt für sich beansprucht – aufgrund eines Dokumentes von 1516. In der „Ratsbrauerei“ im historischen Rathaus von Weißensee erzählt der Braumeister persönlich gern von der Kunst des Bierbrauens – und schenkt sein „Weißenseer Ratsbräu“ mit dem Gütesiegel „Original Thüringer Qualität“ aus.

Veröffentlicht am:
10.12.2021